Kosten für meine Leistungen
| Beratungsleistungen | CHF 150.-/h für Therapiesitzung, Fallbearbeitung, telefonische und schriftliche Beratung – Krankenkassenanerkannt [siehe unten] |
| Therapiezeiten | Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr |
| Abrechnung | Die Abrechnung erfolgt nach Tarif 590. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Erfolglosigkeit der Therapie besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, Stornierung, Rabatt oder ähnliches. |
Krankenkassenanerkannt
Die Frage nach der Kostenübernahme der Krankenkasse meiner Behandlungskosten stellt sich immer wieder, weshalb ich sie an dieser Stelle ausführlich beraten möchte. Grundsätzlich sind meine Leistungen von den meisten Schweizer Krankenkassen über die Zusatzversicherung der Alternativmedizin anerkannt, aber es gibt dennoch einige Fakten, die Sie im Zusammenhang mit Alternativmedizin kennen sollten.
In der Schweiz ist die Alternativmedizin weit verbreitet und immer mehr Menschen suchen nach alternativen Heilmethoden, um ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Viele dieser Methoden sind nicht durch die Schulmedizin anerkannt, aber dennoch vertrauen viele Menschen auf ihre Wirksamkeit.
Die Anerkennung von alternativen Heilmethoden durch die Krankenkassen in der Schweiz ist ein komplexes Thema. Im Allgemeinen haben Krankenkassen das Recht, zu entscheiden, welche Leistungen sie anerkennen und welche nicht. Einige Krankenkassen erkennen bestimmte alternativmedizinische Verfahren an und übernehmen die Kosten für diese Behandlungen, während andere dies nicht tun.
Für alternative Heilmethoden, die von den Krankenkassen anerkannt werden, gelten in der Regel strenge Anforderungen. Die Behandlung muss von einem qualifizierten alternativmedizinischen Fachperson durchgeführt werden, die über eine entsprechende Ausbildung und Zulassung verfügt. In einigen Fällen müssen die Behandlungen auch von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden, um von der Krankenkasse übernommen zu werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anerkennung von alternativmedizinischen Verfahren durch die Krankenkassen in der Schweiz immer noch begrenzt ist. Viele Behandlungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen daher vom Patienten selbst bezahlt werden. Es ist auch möglich, dass eine Krankenkasse eine Behandlung, die sie normalerweise nicht anerkennt, ausnahmsweise übernimmt, wenn der behandelnde Arzt dies aus medizinischen Gründen für notwendig hält.
Im Weiteren ist es so, dass in der Regel die Leistungen, nicht aber allfällige Kosten für Produkte übernommen werden. Auch dies sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse vor der ersten Behandlung klären, damit Sie im Klaren sind, was Sie bezüglich Kostenabrechnung erwartet.
Ich empfehle Ihnen, sich vor einer alternativmedizinischen Behandlung ausführlich über die Kostenbeteiligung durch ihre Krankenkasse zu informieren. So können Sie Überraschungen zu den eingereichten Rückforderungsanträgen vermeiden.
Damit Sie eine konkrete Auskunft über die allfällige Kostenübernahme meiner Leistungen erhalten, geben Sie Ihrer Krankenkasse folgende Daten zu meiner Person und Praxis an:
Praxis Peter Weber Naturheilpraktik, 8488 Turbenthal, ZSR-Nummer: Z768462 – Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in Homöopathie
Bei folgenden Organisationen bin ich für die Anerkennung meiner Berufstätigkeit registriert: ASCA, EMR, EGK und VISANA
